Umsetzung von Jugendanliegen in Stadtbezirk und Kommune

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Umsetzung von Anliegen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ihren Alltag und/oder ihre Umgebung im Stadtbezirk oder der Kommune verbessern sollen. Von der Umsetzung sollen möglichst viele Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene profitieren. Eine Förderung findet in diesem Förderformat dann statt, wenn junge Menschen zur Umsetzung ihrer Anliegen die Unterstützung von Kommunalpolitik und/oder Verwaltung benötigen.

Wem kommt die Förderung vor allem zugute?

Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab ca. 14 bis 21 (maximal 27) Jahren

Art der Förderung

Jugendliche und junge Erwachsene werden bei der Durchsetzung ihrer Anliegen durch eine fachkundige Begleitung beraten und unterstützt. Es werden Wege aufgezeigt und gemeinsam Aktivitäten entwickelt, die die Anliegen in und durch politische Strukturen befördern können. Ferner werden Sachmittel und Infrastruktur für Events, Kampagnen etc. bereitgestellt. Politische Anliegen sollen hierüber eine beispielhafte Umsetzung erfahren.

Erforderliche Strukturen/Strukturaufbau

Zur Förderung gibt es zwei Zugänge: Entweder haben Jugendliche bereits ein konkretes Anliegen und möchten bei der Durchsetzung fachkundig beraten und unterstützt werden. Sie können sich direkt an die Koordinierungsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung im Stadtjugendamt wenden.

Oder mehrere Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wollen in ihrem Stadtbezirk gemeinsam mit anderen Bildungseinrichtungen die Beteiligung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen fördern und laden Jugendliche und junge Erwachsene ein, ihre Ideen und Wünsche für ihr Umfeld aktiv zu formulieren. Eine fachkundige Begleitung moderiert und berät bei der Entwicklung dieser stadtteilbezogenen Jugendbeteiligung.

Ablauf

Zwei verschiedene Szenarien sind möglich:

  1. Jugendliche und junge Erwachsene haben ein Anliegen und suchen dazu fachkundige Unterstützung. Mit der fachlichen Begleitung wird eine grobe Planung und Kalkulation erstellt. Die Jugendlichen beschreiben, welche Art von Unterstützung sie sich vorstellen. Diese erste Planung wird entlang des weiteren Verlaufs Schritt für Schritt mit den Jugendlichen fortgeschrieben. Ggf. werden (vor Ort) Partner der OKJA als Kooperationsinstitutionen gefunden.
  2. Eine Vernetzung von Jugendhilfe- und Bildungseinrichtungen in einem Stadtbezirk fordert Jugendliche und junge Erwachsene aktiv auf, ihre Vorschläge und Anliegen zu artikulieren und gegenüber Stadtverwaltung und Kommunalpolitik vorzubringen. Die Stadtbezirke bieten mit ihren Strukturen: Bezirksausschuss, REGSAM, Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Bildungseinrichtungen und deren Vernetzung in Facharbeitskreisen eine gute Basis zur Förderung von Partizipation. In der Vernetzung lassen sich die Aktivitäten zur Jugendbeteiligung im Stadtbezirk gemeinsam entwickeln, organisieren und erreichen so einen größeren Kreis interessierter junger Menschen.

Weitere Infos und Beratung

Arbeitsgemeinschaft Friedenspädagogik e.V.
www.agfp.de
info@agfp.de
Tel. (089) 65 18 222

Was wurde bereits gefördert?

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